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Das süße Leben unserer Kinder

„Kleiner Quark – Knochenstark“. Diese und andere gängige Slogans unserer heutigen Werbeindustrie begegnen uns tagtäglich. Die Verheißungen dieser Produkte sind groß.

So verspricht der oben genannte Slogan aus dem Werbespot für Fruchtzwerge ein ausgezeichnetes Knochenwachstum unserer lieben Kleinen, wohingegen Storck einprägsam vermitteln will, mit Nimm2 eine wahre Vitaminbombe zu sein.

Bei der stetig steigenden Anzahl an sogenannten Kinderlebensmitteln, sind Eltern zu Recht verunsichert. Bekommt mein Kind nur mit der „Extraportion Milch“ die notwendige Menge an Calcium? Kann es nur adäquat den Aufgaben des Tages begegnen, wenn es „Morgens um halb zehn – das Frühstückchen“ zu sich genommen hat?

Neben den leicht mitzusingenden Jingles der verschiedenen Hersteller und den oft kurzfilmähnlich gestalteten Fernsehwerbespots sind Lebensmittel für Kinder auch im Supermarkt schnell auszumachen. So lacht von der Wurst ein Gesicht, Biene Maja winkt von der Verpackung eines Fruchtriegels und die Superhelden-Sticker vom Joghurtbecher laden zum Sammeln und Tauschen ein.

 

Schutzbestimmungen nur für Kleinkindlebensmittel

In Deutschland existiert für Kinderlebensmittel ohne angegebene Altersempfehlung keine rechtlich geschützte Definition. Sie werden nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht hergestellt und sind demnach von Kleinkinderlebensmitteln mit Altersempfehlung, die lebensmittelrechtlich gesonderten Schutzbestimmungen unterliegen, klar abzugrenzen. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) hat anwendbare Erkennungsmerkmale erarbeitet, wodurch Kinderlebensmittel klar erkennbar sein sollen. Dazu zählen natürlich erst einmal die äußeren Merkmale, wie speziell geformte Verpackungen oder Lebensmittel, die auffällige Gestaltung in Form von Superhelden auf der Verpackung oder ähnlichem und natürlich die Aufschrift „für Kinder“ oder „Kinder“. Die oben bereits erwähnten Beigaben wie Aufkleber, Sammelbilder, Figuren etc., und die speziell an Kinder gerichtete Werbung in den gängigen Medien runden diese Aufzählung ab. Trifft mindestens eines dieser Merkmale zu, handelt es sich um ein Kinderlebensmittel.

 

Problematische Inhaltsstoffe

Nicht nur deutlich zu viel Zucker lässt sich in vielen Produkten finden. Häufig sind auch Fette, zugesetzte Mineralstoffe, Vitamine und bedenkliche Zusatzstoffe im Übermaß vorhanden. Die Aufnahme von zu vielen gesättigten Fetten kann Übergewicht fördern und Herz-Kreislauf-
Erkrankungen begünstigen. Zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe, die bei einer ausgewogenen Mischkost nicht notwendig sind, können beim Verzehr vieler damit angereicherter Produkte zu einer Überdosierung führen. Im Verdacht Allergien oder Pseudoallergien auszulösen, stehen bei empfindlichen Personen einige Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, Aroma-, Farb-, und Konservierungsstoffe. Insbesondere wird bei manchen Farbstoffen ein Zusammenhang mit Krebserkrankungen und Hyperaktivität vermutet.

 

Ist die gesunde Ernährung unserer Kinder tatsächlich nur mit solchen Lebensmitteln möglich?

Ganz klar nein. Dennoch ist der komplette Verzicht dieser Produkte nicht notwendig. Sie sollten als Süßigkeiten betrachtet werden und sind lediglich „Extras“. Denn: sie sind deutlich teurer, verderben den Geschmackssinn und verunsichern durch irreführende Werbebotschaften. Sie bringen weder einen zusätzlichen Nutzen, noch stellen sie eine Alternative zu einer ausgewogenen Ernährung dar. Im Übermaß können sie sogar ernährungsbedingte Krankheiten begünstigen. Eine Ernährungsberaterin kann Sie diesbezüglich weiter informieren und unterstützen. Denn eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung ist das was unsere Kinder brauchen, um groß und stark zu werden.

 

Ist die gesunde Ernährung unserer Kinder tatsächlich nur mit solchen Lebensmitteln möglich und was steckt wirklich in ihnen?

Viele dieser Lebensmittel enthalten eine große Menge an freiem Zucker. Unter freiem Zucker werden dabei Zuckerarten wie zum Beispiel Haushaltszucker verstanden, die Lebensmitteln zugesetzt werden oder die von Natur aus in Honig, Sirup oder Fruchtsäften enthaltene Zucker. Jeder Deutsche verzehrt täglich 90 bis 100 Gramm Zucker, wovon der größte Anteil versteckter Zucker in Lebensmitteln darstellt.

Ein Übermaß an Zucker begünstigt, wie zahlreiche Studien belegen, nicht nur Übergewicht sondern kann auch die Entstehung von Karies und anderen ernährungsbedingten Erkrankungen fördern. Nach Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine maximale Zufuhr freier Zucker auf unter 10% der Gesamtenergiezufuhr pro Tag zu beschränken. Zusätzlich hält die WHO eine weitere Reduktion auf unter 5% für empfehlenswert. Dies beträgt bei einem durchschnittlichen Erwachsenen maximal 25 Gramm Zucker pro Tag.

Oft ist allerdings die gesamte Zuckermenge auf der Verpackung nur schwer zu erkennen, wenn mehrere Zuckerarten verarbeitet wurden wie zum Beispiel Zucker, Glukosesirup, Traubenzucker, Maltodextrin, Milchzucker und viele andere. Mittlerweile nutzen viele Hersteller als Synonym für den Zuckergehalt ihrer Produkte Begriffe wie „ohne Kristallzucker“ oder „mit Fruchtsüße“.

Dies klingt deutlich gesünder, entpuppt sich beim Blick auf die Zutatenliste aber auch lediglich als Zucker der ebenso kariesfördernd und kalorienreich ist.

 

Das süße Leben unserer Kinder

In einem Becher Monsterbacke Fruchtjoghurt mit Knisterstückchen versteckt sich beispielsweise 23,6 Gramm Zucker. Ein Kindergartenkind, das einen täglichen Gesamtenergiebedarf von etwa 1.500 Kilokalorien aufweist, verzehrt also mit einem solchen Joghurt nahezu die gesamte empfohlene Zuckermenge eines ganzen Tages. Bei den Empfehlenswerten 5% bereits das doppelte.

Eine gesunde Alternative hierzu aus Naturjoghurt mit pürierten Erdbeeren hingegen, enthält keinerlei zugesetzten Zucker. Ähnlich leicht lassen sich sinnvolle Alternativen auch zu anderen dieser Kinderlebensmittel finden, um den Zuckerverzehr einzugrenzen (siehe Tabelle unten).

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Zucker Tabelle

AUTORIN: ANN-KATHRIN KUCH, STAATL. GEPR. DIÄTASSISTENTIN